"AGB"
1. Auftragsgrundlage:
1.1 Wir liefern an Endverbraucher, Wiederverkäufer, Gewerbetreibende und
Großhändler.
Die Einkaufsberechtigung für Großhändler ist uns durch geeignete Unterlagen
darzulegen.
1.2 Grundlage jeden Auftrags von und an uns sind unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner bestätigt Kenntnis und Zustimmung.
1.3 Unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Vorschriften
unseres Vertragspartners verpflichten uns nicht. Sonstige abändernde oder
widersprechende Bestimmungen vertraglicher Art sind erst durch unsere
schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
2. Auftragserteilung:
2.1 Kommt ein schriftlicher Vertrag nicht zustande, ist der Auftrag von und an
uns erteilt, wenn er von uns mit Übersendung unserer allgemeinen
Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt wird. Angebote von und an unsere
verpflichten uns ohne schriftlichen Vertragsabschluss oder unsere schriftliche
Auftragsbestätigung mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
2.2 Schriftliche und mündliche Auskünfte, Beschreibungen, Kostenanschläge u. ä.
hinsichtlich des Auftragsgegenstandes sind unverbindlich, sofern sie nicht von
uns bei Vertragsabschluss oder mit Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt
werden.
2.3 Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages bedürfen ebenfalls der
Schriftform des Vertrages oder unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Eigentumsvorbehalt:
3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus
unserer Geschäftsverbindung herrührender Forderungen, einschließlich aller
Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks, unser Eigentum.
3.2 Bei Saldoziehung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes
Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Forderung aus dem Saldo.
3.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Vorbehaltsware ist nicht
zulässig.
3.4 Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind
wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Unterlassung der für
eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Orignal des Pfändungsprotokoll
usw.) Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder
Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu
widersprechen. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber
schadensersatzpflichtig.
3.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren
Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung zu versichern. Es ist
vereinbart, das alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich
der Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten sind, wir nehmen diese
Abtretung hiermit an.
3.6 Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund
gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe
aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Käufer hiermit unwiderruflich schon
jetzt sicherheitshalber an uns ab: wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
3.7 Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- oder
Verarbeitung, bzw. Verbindung entstandene neue Sachen, die als für uns
hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- oder Verarbeitung oder
Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware im
Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu noch einer besonderen
Rechtshandlung bedarf und dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen.
3.8 Der Käufer tritt im Voraus an uns seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte
an den neu entstehenden Sachen sowie die aus Anlass der Bearbeitung der
gelieferten Waren entstehenden Vertragsansprüche gegen seinen Auftragsgeber
entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten Waren: wir nehmen diese Abtretung
hiermit an.
3.9 Der Käufer ist ermächtigt, die nach dieser Bestimmung für uns entstandenen
bzw. entstehenden Forderungen so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als
er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
3.10 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherungen insoweit nach unser Wahl freizugeben, als ihr Wert die
zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit
Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverkehr im Einzelfall eine
Freigabe nur für solche Lieferungen zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind.
4. Lieferung
4.1 Die Ware reist auf dem Wege zum Käufer und auch im Falle einer etwaigen
Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, auf
Kosten und Gefahr des Käufers, der im Falle der Rücksendung die gleiche
Versendungsform zu wählen hat, wie diese bei der Zusendung gewählt worden war
und der für eine ausreichende Versicherung zu sorgen hat. Dies gilt auch bei
Versendung der Ware an einen vom Käufer bestimmten Empfänger sowie bei
Frankolieferungen.
4.2 Eine Lieferzeit wird von uns nach dem schriftlichen Vertrag oder unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung eingehalten. Der Käufer kann vom Vertrag
zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und danach eine Nachfrist von sechs
Wochen ungenützt verstreichen lassen. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs
schließen wir aus.
4.3 Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung und Verzögerung von Materialanlieferung, gleichgültig bei uns oder
unserer Lieferanten, verlängert sich die Lagerfrist jedenfalls um die Dauer der
Verhinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Wir sind auch berechtigt, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung
rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt.
5. Auswahlsendungen:
5.1 Werden Auswahlsendungen übersandt, dann gilt die gesamte zugesandte Ware als
käuflich (fest) vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen der in der
beigefügten Auswahlnota angegebenen Frist, die mindestens zwei Wochen betragen
muss, die Ware zurückerhalten.
5.2 Wir tragen Versicherungsschutz, solange diese Auswahlfrist läuft, als dann
geht alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs, auf den
Empfänger über.
5.3 Auch für Auswahlsendungen gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen.
5.4 Werden Auswahlsendungen vom Kunden als Ausstellungswaren eingesetzt oder in
Reiselager aufgenommen, dann trägt der Kunde alle Gefahr, auch diejenige des
unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist ohne Rücksicht hierauf verpflichtet,
für den vollen Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt hiermit im
Voraus an uns seine Ansprüche gegen die Versicherung unwiderruflich ab:
Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6. Mängelrügen:
6.1 Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche
nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben.
6.2 Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung verlangen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehl, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
7. Preis- und Zahlungsbedingungen:
7.1 Unsere Preise werden in EURO gerechnet und sind in dieser Währung zu
bezahlen. Sie sind mit Rechnungsstellung fällig.
7.2 Zahlungen an uns sind ohne Skonto oder sonstigen Abzug zu leisten. Im
übrigen gelten für die Zahlung der schriftliche Vertrag oder unsere schriftliche
Auftragsbestätigung.
7.3 Jede Zahlung geht auf Kosten und Gefahr des Käufer.
7.4 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag,
Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
7.5 Sollte bis zur Ausführung des Auftrags Lohn-, Material- oder sonstige
Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend
anzupassen.
7.6 Wir können die Fertigung der bestellten Ware von der vorherigen Anlieferung
der benötigten Edelmetallmenge in unser Eigentum über; es wird dem Käufer beim
Facongeschäft auf dem Metallkonto gutgeschrieben.
7.7 Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet, den
Kaufpreis zu den banküblichen Debetzinsen zu verzinsen. Dasselbe gilt im Fall
verspäteter Akzeptreichung.
7.8 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachten Kosten, wie Mahnspesen,
Inkassogebühren und dergl. gehen zu Lasten des Käufers.
7.9. Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur Zahlung
halber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten
angenommen.
7.10 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt vom
Vertrage oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.
8. Warenrücknahme:
8.1 Waren nehmen wir nur bei unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung
zurück. Eine Verpflichtung zur Warenrücknahme besteht unsererseits ohne von uns
anerkannte Mängel nicht.
8.2 Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand
gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers durch einen durch
uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat.
9. Urheberschutz:
9.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergl. gelten als unser geistiges
Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte
bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet
werden.
Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer Schadensersatz pflichtig.
9.2 Erfolgt die Warenherstellung nach Angaben des Käufers und werden dadurch
Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Käufer von sämtlichen Ansprüchen
aus dieser Verletzung frei.
10. Maßgebliches Recht:
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer die Geltung deutschen Rechts für
den erteilten Auftrag und seine Abwicklung.
11. Teilnichtigkeit:
Die Rechtsfolgen des $ 139 BGB werden sowohl hinsichtlich von
Geschäftsbedingungen als auch für eventuelle besondere Vertragsabsprachen
zwischen uns und dem Käufer ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist ausschließlich Höxter.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einer
Geschäftsverbindung, einschließlich solche für Wechsel- und Schecklagen, ist
Brakel.